Arbeitsvertrag prüfen: Diese Punkte müssen drin stehen – Checkliste vor der Unterschrift
Den Arbeitsvertrag unterschreibt man schnell – oft noch euphorisch vom neuen Job. Und dann stellt sich heraus: Überstunden werden nicht bezahlt, der Urlaub ist knapper als erwartet, die Probezeit länger als gesetzlich üblich. Bevor Sie unterschreiben, lohnt sich ein genauer Blick.
Diese Punkte müssen im Arbeitsvertrag stehen
- Gehalt – immer als Bruttobetrag, für welchen Zeitraum (Monat/Stunde) und wann es ausgezahlt wird. Vergleichen Sie mit dem gesetzlichen Mindestlohn (ca. 12,82 €/Stunde in 2026).
- Arbeitszeit – Wochenstunden und wie Überstunden gehandhabt werden (Bezahlung, Freizeitausgleich oder pauschal abgegolten).
- Urlaub – gesetzliches Minimum bei einer 5-Tage-Woche: 20 Tage; üblich in der Praxis sind 24–30 Tage.
- Probezeit – maximal 6 Monate; während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen.
- Vertragsdauer – unbefristet oder befristet (bei Befristung: Grund und Enddatum).
- Arbeitsort und eine Beschreibung der Tätigkeit bzw. Position.
Warnsignale im Vertrag
„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" – solche Pauschalklauseln sind häufig unwirksam, wenn nicht klar geregelt ist, wie viele Überstunden damit gemeint sind.
Vertragsstrafen – Klauseln, die hohe Strafen für eine Kündigung oder bestimmte Verstöße vorsehen, können überzogen und damit anfechtbar sein.
Kein schriftlicher Vertrag – der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen.
Zahlung „schwarz" – wer ohne ordentliche Anmeldung arbeitet, verliert Anspruch auf Krankengeld, Rentenversicherung, Sozialschutz und Kündigungsschutz.
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