Behördentermin verschieben oder absagen – so geht es richtig

Ein Termin beim Jobcenter, der Ausländerbehörde (ABH) oder dem Bürgeramt ist keine unverbindliche Einladung – er ist eine Pflicht. Einfach nicht erscheinen ist keine Option: Wer beim Jobcenter unentschuldigt fehlt, riskiert eine Kürzung des Bürgergelds um 10 % für einen Monat (§ 32 SGB II). Bei der Ausländerbehörde kann ein verpasster Termin bedeuten, dass man monatelang auf einen neuen Platz warten muss.

Die wichtigste Regel

Melden Sie sich rechtzeitig und schriftlich ab. Ein nachvollziehbarer Grund – wie Krankheit, Arbeit oder Kinderbetreuung – schützt vor Sanktionen. Voraussetzung ist aber, dass Sie die Behörde vorab informieren und bei Krankheit eine Bescheinigung einreichen.

Was Sie schreiben sollten

Wohin schicken?

Nutzen Sie die Adresse oder E-Mail-Adresse aus dem Einladungsschreiben, die E-Mail Ihres zuständigen Sachbearbeiters (falls angegeben) oder das Online-Portal der jeweiligen Behörde. Bewahren Sie den Sendenachweis auf – im Fall einer Sanktion ist das Ihr Beleg dafür, dass Sie sich gemeldet haben.

Was tun bei Krankheit?

Bei Krankheit benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die den Tag des versäumten Termins abdeckt. Schicken Sie diese so schnell wie möglich an die Behörde – warten Sie nicht bis zum nächsten persönlichen Besuch.

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