Arbeitszeugnis korrigieren lassen – so gehen Sie richtig vor

Sie haben Ihr Arbeitszeugnis gelesen und dabei versteckte Negativformulierungen entdeckt? Die gute Nachricht: Eine Korrektur zu verlangen ist in Deutschland völlig normal – und kein Anlass für Streit.

Worauf Sie ein Recht haben

Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Formulierungen, die Ihre tatsächlichen Leistungen schlechter darstellen als sie waren, können Sie anfechten. Auch wenn einem ansonsten guten Zeugnis Dankesformulierungen oder gute Wünsche für die Zukunft fehlen, ist das ein berechtigter Grund für eine Korrekturanfrage.

So gehen Sie vor

Wenn der Arbeitgeber ablehnt

Das Recht auf eine Korrektur besteht zwar grundsätzlich, verfällt in der Praxis aber nach etwa einem Jahr – warten Sie also nicht zu lange. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht die erste Instanz: Die Klage ist kostengünstig, und ein Anwalt ist dort nicht vorgeschrieben.

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