Arbeitszeugnis korrigieren lassen – so gehen Sie richtig vor
Sie haben Ihr Arbeitszeugnis gelesen und dabei versteckte Negativformulierungen entdeckt? Die gute Nachricht: Eine Korrektur zu verlangen ist in Deutschland völlig normal – und kein Anlass für Streit.
Worauf Sie ein Recht haben
Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Formulierungen, die Ihre tatsächlichen Leistungen schlechter darstellen als sie waren, können Sie anfechten. Auch wenn einem ansonsten guten Zeugnis Dankesformulierungen oder gute Wünsche für die Zukunft fehlen, ist das ein berechtigter Grund für eine Korrekturanfrage.
So gehen Sie vor
- Schreiben Sie ein höfliches Schreiben: Bedanken Sie sich zunächst für das Zeugnis und bitten Sie dann konkret um Änderung bestimmter Formulierungen.
- Legen Sie einen eigenen Formulierungsvorschlag bei – viele Arbeitgeber unterschreiben einen fertig ausformulierten Text, weil es ihnen Zeit spart.
- Machen Sie im ersten Schreiben keine Vorwürfe und drohen Sie nicht mit dem Gericht.
- Geben Sie eine angemessene Frist zur Antwort: 2–3 Wochen sind üblich.
Wenn der Arbeitgeber ablehnt
Das Recht auf eine Korrektur besteht zwar grundsätzlich, verfällt in der Praxis aber nach etwa einem Jahr – warten Sie also nicht zu lange. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht die erste Instanz: Die Klage ist kostengünstig, und ein Anwalt ist dort nicht vorgeschrieben.
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