Kindergeld nicht gekommen oder weniger als erwartet – was tun?
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld – und manchmal läuft dabei etwas schief: Das Geld kommt nicht an, der Betrag hat sich verändert, oder es kommt plötzlich eine Rückforderung. Was Sie dann tun können, erklären wir hier Schritt für Schritt.
Schritt 1: Kindergeldnummer und Auszahlungsdatum prüfen
Jede kindergeldberechtigte Person hat eine eigene Kindergeldnummer. Der Auszahlungstermin richtet sich nach der letzten Ziffer dieser Nummer – das Geld kommt also je nach Nummer an unterschiedlichen Tagen des Monats an. Manchmal ist das Geld einfach noch unterwegs. Prüfen Sie zuerst, wann Ihr regulärer Zahltag ist, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Schritt 2: Den Bescheid suchen
Jede Änderung des Kindergeldbetrags muss die Familienkasse schriftlich mitteilen – entweder mit einem Bescheid oder einem Aufhebungsbescheid. Haben Sie kein solches Schreiben erhalten? Dann rufen Sie bei der Familienkasse an und fordern Sie den Bescheid ausdrücklich an. Ohne dieses Dokument können Sie nichts offiziell anfechten.
Schritt 3: Häufige Gründe für Änderungen
- Das Kind ist 18 Jahre alt geworden – jetzt ist ein Nachweis über Ausbildung oder Studium erforderlich
- Familiensituation oder Wohnort des Kindes haben sich verändert
- Der Aufenthaltsstatus eines Elternteils wurde nicht (mehr) anerkannt oder muss neu nachgewiesen werden
- Verrechnung mit anderen Leistungen – zum Beispiel rechnet das Jobcenter das Kindergeld als Einkommen an
Schritt 4: Widerspruch einlegen
Sie sind mit dem Bescheid nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen – und zwar innerhalb von einem Monat ab dem Datum des Bescheids. Auch gegen eine Rückforderung (also die Aufforderung, bereits gezahltes Kindergeld zurückzuzahlen) können Sie Widerspruch einlegen. Wenn Sie das Geld gerade nicht zurückzahlen können, haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.
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