Mahnung, Inkasso oder Mahnbescheid – was ist der Unterschied und was tun?

Drei Arten von Schreiben, die ähnlich aussehen – aber sehr unterschiedliches Gewicht haben. Wer sie verwechselt, kann teuer dafür bezahlen.

Mahnung – eine Erinnerung vom Unternehmen selbst

Eine Mahnung ist noch ein interner Schritt: Der Händler, Anbieter oder die Versicherung erinnert Sie an eine unbezahlte Rechnung. Das lässt sich meist unkompliziert klären: Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist, bezahlen Sie – oder widersprechen Sie schriftlich.

Inkasso – ein Drittunternehmen fordert Geld

Hier wurde die Forderung an einen Inkassodienstleister weitergegeben. Wichtig zu wissen: Inkassounternehmen sind keine staatliche Behörde und dürfen Ihnen nichts wegnehmen – sie dürfen nur fordern. Die berechneten Gebühren sind häufig überhöht, und manche Forderungen sind sogar vollständig unbegründet.

Mahnbescheid – das ist ernst zu nehmen

Der Mahnbescheid kommt in einem gelben Umschlag vom Amtsgericht. Sie haben 2 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen – das entsprechende Formular liegt dem Schreiben bei. Verpassen Sie diese Frist, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Danach drohen Zwangsmaßnahmen wie eine Kontopfändung oder Lohnpfändung.

Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun sollten

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