Mahnung, Inkasso oder Mahnbescheid – was ist der Unterschied und was tun?
Drei Arten von Schreiben, die ähnlich aussehen – aber sehr unterschiedliches Gewicht haben. Wer sie verwechselt, kann teuer dafür bezahlen.
Mahnung – eine Erinnerung vom Unternehmen selbst
Eine Mahnung ist noch ein interner Schritt: Der Händler, Anbieter oder die Versicherung erinnert Sie an eine unbezahlte Rechnung. Das lässt sich meist unkompliziert klären: Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist, bezahlen Sie – oder widersprechen Sie schriftlich.
Inkasso – ein Drittunternehmen fordert Geld
Hier wurde die Forderung an einen Inkassodienstleister weitergegeben. Wichtig zu wissen: Inkassounternehmen sind keine staatliche Behörde und dürfen Ihnen nichts wegnehmen – sie dürfen nur fordern. Die berechneten Gebühren sind häufig überhöht, und manche Forderungen sind sogar vollständig unbegründet.
Mahnbescheid – das ist ernst zu nehmen
Der Mahnbescheid kommt in einem gelben Umschlag vom Amtsgericht. Sie haben 2 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen – das entsprechende Formular liegt dem Schreiben bei. Verpassen Sie diese Frist, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Danach drohen Zwangsmaßnahmen wie eine Kontopfändung oder Lohnpfändung.
Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie, ob die Forderung wirklich Sie betrifft und ob die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist (in der Regel 3 Jahre).
- Prüfen Sie die Beträge genau: Hauptforderung und Gebühren müssen getrennt ausgewiesen sein.
- Sind Sie nicht einverstanden? Widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben.
- Ist die Forderung berechtigt, aber Sie können nicht zahlen? Beantragen Sie eine Ratenzahlung.
- Ignorieren Sie niemals ein Schreiben vom Gericht.
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