Krankenkasse: Ablehnung, Mahnbescheid, Rezept – was tun und wie lange haben Sie Zeit?

Was gerade passiert – und warum viele ähnliche Fragen haben

Haben Sie einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen oder wurde eine Kostenübernahme abgelehnt? Sie sind damit nicht allein. Derzeit häufen sich Fragen rund ums Thema Krankenversicherung: Mehrere Behörden haben gleichzeitig Mitteilungen zu Leistungsänderungen verschickt, und die saisonale Welle von Arztbesuchen legt alte Probleme offen. Wir erklären, worauf es ankommt.

Das Wichtigste zuerst: Prüfen Sie Ihren Versicherungsstatus

Stellen Sie als erstes sicher, dass Sie tatsächlich versichert sind und Ihre Versicherung aktiv ist.

In Deutschland sind viele Menschen mit vorübergehendem Schutzstatus nach § 24 AufenthG nicht über die reguläre GKV (gesetzliche Krankenversicherung) versichert, sondern über das Jobcenter oder Sozialamt. Das bedeutet: Beim Arztbesuch verwenden Sie statt der normalen Gesundheitskarte einen Behandlungsschein oder eine vom Amt ausgestellte elektronische Karte.

In Österreich sind Personen mit vorübergehendem Schutz (Vertriebene) über die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) versichert. Die E-Card muss aktiv sein. Falls sie nicht angekommen ist oder gesperrt wurde, wenden Sie sich sofort an das AMS oder die Grundversorgungsstelle Ihres Bundeslandes.

Ablehnung durch die Krankenkasse: Was tun – und wie viel Zeit haben Sie?

Wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme einer Leistung oder eines Medikaments ablehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

In Österreich heißt das entsprechende Verfahren Einspruch oder Beschwerde – die Frist beträgt in der Regel ebenfalls 4 Wochen.

Rezepte und Zuzahlungen

In Deutschland zahlen Sie für verschreibungspflichtige Medikamente eine Zuzahlung – in der Regel 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Packung. Liegt Ihr Einkommen unter einem bestimmten Grenzwert oder beziehen Sie Bürgergeld, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen.

In Österreich gilt eine feste Rezeptgebühr – im Jahr 2024 beträgt sie 7,10 € pro Position. Personen mit geringem Einkommen oder Bezieher von Mindestsicherung sind davon befreit – ein entsprechender Antrag ist erforderlich.

Notruf, Notaufnahme und ärztlicher Bereitschaftsdienst

In beiden Ländern ist der Rettungsdienst verpflichtet zu kommen – unabhängig vom Versicherungsstatus. Zögern Sie nicht, ihn zu rufen.

Falls nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rechnung ins Haus flattert – keine Panik. Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Krankenkasse alle nötigen Daten erhalten hat. Oft steckt ein technischer Fehler dahinter.

Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus – was bedeutet das?

Haben Sie einen Mahnbescheid erhalten, haben Sie genau 2 Wochen Zeit, um beim zuständigen Gericht Widerspruch einzulegen. Tun Sie das nicht, wird der Betrag automatisch vollstreckt. Diese Frist ist absolut bindend – warten Sie nicht.

Bei einer gewöhnlichen Rechnung ohne gerichtlichen Bescheid gilt die auf dem Dokument angegebene Zahlungsfrist – in der Regel 14 bis 30 Tage. Wenn Sie der Rechnung widersprechen oder die Krankenkasse hätte zahlen müssen, klären Sie das zuerst mit der Kasse – zahlen Sie nicht einfach stillschweigend.

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

In Österreich berät die Arbeiterkammer (AK) kostenlos zu einem sehr breiten Themenspektrum – auch bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse. Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.

In Deutschland gibt es die Beratungshilfe für Menschen mit geringem Einkommen. Den Berechtigungsschein erhalten Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Die Eigenbeteiligung beträgt symbolische 15 € – oder entfällt ganz bei sehr niedrigem Einkommen. Mit diesem Schein können Sie zu einem Anwalt gehen.

Speziell bei Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland helfen außerdem die Unabhängigen Patientenberatungen (UPD) – sie arbeiten unabhängig von den Krankenkassen.

Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun sollten

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung aktiv ist – rufen Sie noch heute bei Ihrer Krankenkasse oder der ÖGK an und fragen Sie nach dem Status Ihrer Karte.
  2. Haben Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten? Schauen Sie auf das Datum des Briefes und zählen Sie 1 Monat. Schreiben Sie den Widerspruch schriftlich und schicken Sie ihn per Einschreiben.
  3. Haben Sie einen Mahnbescheid erhalten? Handeln Sie sofort – Sie haben nur 2 Wochen. Hier brauchen Sie einen Anwalt oder zumindest eine dringende Beratung bei der AK bzw. über die Beratungshilfe.
  4. Benötigen Sie teure Medikamente oder Behandlungen? Bitten Sie Ihren Arzt, ein Attest über die medizinische Notwendigkeit auszustellen. Das stärkt Ihre Position beim Widerspruch erheblich.
  5. Wissen Sie nicht, wo Sie anfangen sollen? Gehen Sie zur Arbeiterkammer (Österreich) oder suchen Sie Beratungshilfe (Deutschland). Beides ist kostenlos und genau dafür da.
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