Nebenkostenabrechnung prüfen und widersprechen – so geht's
Einmal im Jahr kommt die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Laut Verbraucherorganisationen enthält ein erheblicher Teil dieser Abrechnungen Fehler. Es lohnt sich daher immer, die Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen.
Diese Fristen sollten Sie kennen
- 12 Monate – so lange hat Ihr Vermieter Zeit, die Abrechnung nach Ende des Abrechnungsjahres zuzustellen. Kommt sie später, darf er keine Nachzahlung mehr verlangen.
- 12 Monate – so lange haben Sie Zeit, nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einzulegen.
Was Sie prüfen sollten
- Abrechnungszeitraum – stimmt er mit Ihrer tatsächlichen Mietdauer überein?
- Wohnfläche – maßgeblich ist die Angabe im Mietvertrag, nicht eine geschätzte Zahl
- Verteilerschlüssel – wird nach Fläche, Personenzahl oder Zählerstand abgerechnet?
- Nicht umlagefähige Kosten – dazu zählen Reparaturen, Verwaltungskosten und Leerstandsversicherungen; diese dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden
- Zählerstände – vergleichen Sie die Angaben mit Ihren Fotos vom Ein- oder Auszug
Ihre Rechte als Mieter
Sie haben das Recht auf Belegeinsicht – das heißt, Sie können die Originalbelege und Rechnungen beim Vermieter einsehen. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, sie Ihnen zugänglich zu machen. Das ist der zuverlässigste Weg, um zweifelhafte Posten zu überprüfen.
Bei Streitigkeiten hilft ein Mieterverein weiter. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel etwa 80–100 € pro Jahr. Der Mieterverein prüft die Abrechnung und verfasst bei Bedarf den Widerspruch für Sie.
Unverständlicher Behördenbrief?
DokLotse erklärt ihn in einer Minute — kostenlos.
Dokument analysieren
DokLotse erklärt ihn in einer Minute — kostenlos.
Dokument analysieren