Umzug in Deutschland: Wen müssen Sie informieren – und bis wann?
Ein Umzug bedeutet mehr als Kartons schleppen. Wer die richtigen Stellen nicht rechtzeitig informiert, riskiert unterbrochene Zahlungen, falsch zugestellte Post – und im schlimmsten Fall Probleme mit wichtigen Dokumenten.
Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Anmeldung beim Bürgeramt – spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug. Ohne Anmeldung funktioniert vieles nicht: Konto eröffnen, Versicherungen abschließen, Kitaplatz beantragen.
Wen Sie schriftlich informieren sollten
- Jobcenter oder Agentur für Arbeit – sonst können Leistungen eingestellt werden
- Familienkasse – zuständig für das Kindergeld
- Krankenkasse
- Ausländerbehörde – die neue Adresse muss mit dem Aufenthaltstitel übereinstimmen
- Finanzamt
- Rundfunkbeitrag – wer das vergisst, zahlt unter Umständen für zwei Wohnungen
- Bank, Versicherungen, Telefonanbieter, Schule oder Kita
Ein Tipp, der viel Ärger spart
Richten Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ein. Dann wird Post von Ihrer alten Adresse automatisch an die neue weitergeleitet. Das schützt davor, wichtige Briefe mit Fristen zu verpassen.
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