Kündigung, Lohn und Widerspruch: Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Deutschland

Warum Fristen im Arbeitsrecht so wichtig sind

Im Arbeitsrecht gelten strenge Fristen – wer sie verpasst, verliert oft jedes Recht auf Gegenwehr. Ob Sie eine Kündigung erhalten haben, auf Ihren Lohn warten oder mit einem Bescheid nicht einverstanden sind: Handeln Sie schnell. Im Folgenden erfahren Sie genau, wie viel Zeit Sie jeweils haben und was zu tun ist.

Kündigung: Wie viel Zeit bleibt Ihnen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, gelten in Deutschland folgende Fristen:

In Deutschland haben Sie genau 3 Wochen ab dem Datum, an dem Sie die schriftliche Kündigung erhalten haben, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wer diese Frist versäumt, verliert das Recht, die Kündigung anzufechten – ohne Ausnahme.

In Österreich ist die Frist noch kürzer: Sie haben nur 2 Wochen, um eine ungerechtfertigte Entlassung beim Arbeits- und Sozialgericht anzufechten.

Wichtig: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung – per Telefon oder Messenger – ist rechtlich angreifbar. Dennoch können die Fristen bereits ab dem Moment laufen, in dem Sie davon erfahren haben. Warten Sie also nicht ab.

Lohn wird nicht gezahlt: Was können Sie tun?

Wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht oder verspätet zahlt, haben Sie konkrete Möglichkeiten:

In Deutschland schicken Sie zunächst eine schriftliche Mahnung an Ihren Arbeitgeber. Bleibt diese ohne Reaktion, können Sie einen Mahnbescheid beantragen – das geht online über das zuständige Mahngericht. Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Arbeitgeber 2 Wochen Zeit, entweder zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.

In Österreich wenden Sie sich bei ausbleibender Lohnzahlung direkt an die Arbeiterkammer. Dieser Service ist für alle Personen mit einem Arbeitsvertrag kostenlos. Die Arbeiterkammer schreibt den Arbeitgeber an und vertritt Sie bei Bedarf vor Gericht – ebenfalls ohne Kosten für Sie.

Widerspruch einlegen: Wann und wie?

Einen Widerspruch können Sie einlegen, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind – ob vom Arbeitgeber, vom Jobcenter oder von einer Versicherung.

Die Standardfrist beträgt 1 Monat ab dem Datum, an dem Sie das Schreiben erhalten haben. In Steuer- oder Sozialrechtsangelegenheiten kann die Frist abweichen. Schauen Sie deshalb immer in die Rechtsmittelbelehrung – das ist der Abschnitt im Bescheid, der erklärt, wie und bis wann Sie Einspruch erheben können.

Der Widerspruch kann formlos verfasst werden, sollte aber folgende Angaben enthalten:

Schicken Sie den Widerspruch immer per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den Versand haben.

Besonderer Hinweis: Rechte von Personen mit temporärem Schutz

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (temporärer Schutz) haben in Deutschland dieselben arbeitsrechtlichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Kein Arbeitgeber darf weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen – dieser betrug in Deutschland im Jahr 2024 12,41 € pro Stunde. In Österreich richtet sich der Mindestlohn nach dem jeweiligen Kollektivvertrag der Branche.

Wenn ein Arbeitgeber Druck auf Sie ausübt und dabei Ihren Aufenthaltsstatus als Argument nutzt, ist das ein Rechtsverstoß.

Was Sie selbst erledigen können – und wann Sie Hilfe brauchen

Das können Sie selbst tun

Hier empfiehlt sich professionelle Unterstützung

In Deutschland gibt es für Personen mit geringem Einkommen die sogenannte Beratungshilfe: staatlich finanzierte Rechtsberatung, die Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts beantragen können. Sie zahlen lediglich eine geringe Eigenbeteiligung von etwa 15 €.

In Österreich übernimmt die Arbeiterkammer die meisten arbeitsrechtlichen Fälle ihrer Mitglieder vollständig kostenlos. Die Mitgliedschaft erfolgt automatisch mit Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses.

Schritt für Schritt: Was jetzt zu tun ist

  1. Lesen Sie das Schreiben sorgfältig durch – suchen Sie die Rechtsmittelbelehrung und notieren Sie die Frist.
  2. Berechnen Sie Ihren Stichtag – Kündigung: 3 Wochen (Deutschland) / 2 Wochen (Österreich); Widerspruch: in der Regel 1 Monat; Reaktion auf Mahnbescheid: 2 Wochen.
  3. Holen Sie sich kostenlose Beratung – in Österreich direkt bei der Arbeiterkammer, in Deutschland beim Jobcenter oder einer Gewerkschaft, oder beantragen Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht.
  4. Legen Sie alles schriftlich vor – mündliche Absprachen sind nicht rechtssicher; schicken Sie wichtige Schreiben immer per Einschreiben.
  5. Warten Sie nicht – eine versäumte Frist bedeutet im Arbeitsrecht fast immer den Verlust Ihres Anspruchs auf Rechtsschutz.
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