Rundfunkbeitrag: Wer zahlt, wer ist befreit – und wie stellt man den Antrag?
Der Rundfunkbeitrag ist ein Pflichtbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Entscheidend ist nicht, ob Sie einen Fernseher besitzen oder deutsche Sender schauen – gezahlt wird pro Wohnung: eine Wohnung, ein Beitrag.
Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?
- Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (SGB II)
- Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung
- BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen
- Menschen mit bestimmten Behinderungen – für sie gilt ein ermäßigter Beitrag
So stellen Sie den Befreiungsantrag
Den Antrag auf Befreiung stellen Sie online auf rundfunkbeitrag.de oder schriftlich per Post. Legen Sie dabei unbedingt eine Kopie Ihres aktuellen Bescheids über die jeweilige Sozialleistung bei.
Die Befreiung gilt nur für den Zeitraum, den der Bescheid abdeckt. Läuft der Bescheid aus, müssen Sie die Befreiung rechtzeitig verlängern – sonst wird der Beitrag automatisch wieder fällig.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Briefe ignorieren
Offene Forderungen wachsen schnell: Es kommt ein Säumniszuschlag hinzu, und im schlimmsten Fall folgt eine Vollstreckung. Reagieren Sie deshalb immer auf Post vom Beitragsservice.
Umzug nicht melden
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich beim Beitragsservice abmelden. Sonst zahlen Sie unter Umständen für zwei Adressen gleichzeitig.
Regelung in der WG nicht kennen
In einer Wohngemeinschaft zahlt eine Person den Beitrag für die gesamte Wohnung. Alle anderen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner geben lediglich die Beitragsnummer dieser Person an – sie selbst zahlen nichts extra.
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