Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen – so geht's

Sie haben einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten. Auch wenn die Summe auf den ersten Blick stimmt, lohnt sich ein genauer Blick – Fehler kommen vor, und die Frist für einen Einspruch ist kurz.

Frist: 1 Monat

Für einen Einspruch haben Sie einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Die Frist beginnt in der Regel am dritten Tag nach dem Versanddatum – das genaue Datum entnehmen Sie dem Dokument selbst.

Was Sie prüfen sollten

So legen Sie Einspruch ein

Der Einspruch ist formfrei – Sie können ihn schriftlich per Post oder elektronisch über ELSTER einreichen. Folgende Angaben sollte er enthalten: Ihre Steuernummer, das Datum des Bescheids sowie den Satz:

„Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom [Datum] ein."

Ergänzen Sie eine kurze Begründung, warum Sie den Bescheid für fehlerhaft halten. Die Einlegung eines Einspruchs ist kostenlos.

Wichtig: Ein Einspruch verschiebt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Wenn Sie die geforderte Zahlung vorerst aussetzen möchten, müssen Sie zusätzlich eine „Aussetzung der Vollziehung" beim Finanzamt beantragen.

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