Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen – so geht's
Sie haben einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten. Auch wenn die Summe auf den ersten Blick stimmt, lohnt sich ein genauer Blick – Fehler kommen vor, und die Frist für einen Einspruch ist kurz.
Frist: 1 Monat
Für einen Einspruch haben Sie einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Die Frist beginnt in der Regel am dritten Tag nach dem Versanddatum – das genaue Datum entnehmen Sie dem Dokument selbst.
Was Sie prüfen sollten
- Stimmen die angegebenen Einkünfte mit Ihrer Lohnsteuerbescheinigung überein?
- Wurden Ihre Ausgaben berücksichtigt: Werbungskosten, Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildung, Versicherungen?
- Ist die Steuerklasse (Steuerklasse) korrekt eingetragen?
- Wurden Kinder und entsprechende Freibeträge berücksichtigt?
- Lesen Sie den Abschnitt Erläuterungen – dort erklärt das Finanzamt, welche Positionen es nicht anerkannt hat.
So legen Sie Einspruch ein
Der Einspruch ist formfrei – Sie können ihn schriftlich per Post oder elektronisch über ELSTER einreichen. Folgende Angaben sollte er enthalten: Ihre Steuernummer, das Datum des Bescheids sowie den Satz:
„Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom [Datum] ein."
Ergänzen Sie eine kurze Begründung, warum Sie den Bescheid für fehlerhaft halten. Die Einlegung eines Einspruchs ist kostenlos.
Wichtig: Ein Einspruch verschiebt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Wenn Sie die geforderte Zahlung vorerst aussetzen möchten, müssen Sie zusätzlich eine „Aussetzung der Vollziehung" beim Finanzamt beantragen.
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