Kündigung erhalten – was jetzt? Die 3-Wochen-Frist, die alles entscheidet

Sie haben eine Kündigung erhalten – und ab diesem Moment läuft die Uhr. Drei Wochen. Das ist die härteste Frist im deutschen Arbeitsrecht, und die meisten Menschen wissen davon leider erst, wenn es zu spät ist.

Die Drei-Wochen-Frist – was steckt dahinter?

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen – und zwar innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag, an dem die Kündigung zugegangen ist. Wer diese Frist versäumt, hat in der Regel keine Chance mehr: Die Kündigung gilt dann automatisch als rechtswirksam – selbst wenn sie eindeutig rechtswidrig war. Der Hinweis „Ich habe das nicht gewusst" zählt vor Gericht nicht.

Kündigung prüfen – diese Punkte sind entscheidend

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Bei der Agentur für Arbeit melden: Melden Sie sich spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend. Wer zu spät kommt, riskiert eine Sperrzeit – das bedeutet, das Arbeitslosengeld wird für eine bestimmte Zeit nicht ausgezahlt.
  2. Aufhebungsvertrag nicht überstürzt unterschreiben: Ein Aufhebungsvertrag klingt manchmal nach einer einvernehmlichen Lösung – führt aber häufig zu einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie sich vor der Unterschrift beraten.
  3. Arbeitszeugnis verlangen: Sie haben ein Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Die genaue Formulierung spielt eine große Rolle für Ihre nächste Bewerbung.
  4. Rechtliche Beratung suchen: Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, eine Gewerkschaft oder nutzen Sie die Beratungshilfe – das ist eine kostenlose Rechtsberatung für Personen mit geringem Einkommen.
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