Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen – Frist, Muster und Tipps
Sie haben einen Bescheid erhalten und sind damit nicht einverstanden – zum Beispiel weil eine Zahlung gekürzt wurde, ein Antrag abgelehnt wurde oder Sie Geld zurückzahlen sollen. In diesem Fall haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Entscheidend ist dabei vor allem eines: die Frist.
Frist: genau ein Monat
Ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid erhalten haben, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird der Bescheid bestandskräftig – auch wenn er inhaltlich falsch war. Eine Ausnahme gilt, wenn das Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (also keinen Hinweis darauf, wie und wo Sie Widerspruch einlegen können). In diesem Fall verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Was Sie schreiben müssen
- Ihre persönlichen Angaben: Name, Adresse, Aktenzeichen
- Den Kernsatz: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein."
- Eine kurze Begründung – warum Sie den Bescheid für falsch halten (sachlich und mit Fakten, nicht mit Emotionen)
- Falls Sie mehr Zeit für die Begründung brauchen, reicht es, den Widerspruch fristgerecht einzureichen und den Zusatz zu schreiben: „Die ausführliche Begründung reiche ich nach." – so wahren Sie die Frist und können die Details später nachliefern
Das sollten Sie außerdem wissen
Widerspruch ist kostenlos. Für die Einlegung eines Widerspruchs bei einer Behörde fallen keine Gebühren an.
Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben. Am besten per Einschreiben mit Rückschein – so haben Sie einen Nachweis über das Absendedatum.
Zahlungen während des laufenden Verfahrens. In manchen Fällen können Sie beantragen, dass der Bescheid vorerst nicht vollstreckt wird – das nennt sich „Antrag auf aufschiebende Wirkung".
Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird? Die nächste Instanz ist in sozialen Angelegenheiten das Sozialgericht. Die Klage dort ist kostenlos, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Bei geringem Einkommen haben Sie außerdem Anspruch auf Beratungshilfe und gegebenenfalls auf Prozesskostenhilfe.
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